Die Stadt Illertissen erläßt mit Beschluß des Stadtrates vom 16. Oktober 1967 auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) nachstehende Satzung über die Verleihung einer Bürgermedaille:
§ 1
Verleihung
Die Bürgermedaille wird durch Stadtratsbeschluß an Personen verliehen, die sich um das allgemeine Wohl der Stadt Illertissen besondere Verdienste erworben haben.
§ 2
Der Ausgezeichnete erhält mit der Medaille eine Verleihungsurkunde, in welcher der Beschluß des Stadtrates, der Dank und die Anerkennung der Stadt Illertissen erwähnt werden.
§ 3
Eigentum
Die Bürgermedaille geht mit der Aushändigung in das Eigentum des Ausgezeichneten über.
§ 4
Form
1) Die Bürgermedaille hat die Form einer Münze mit einem Durchmesser von ca. 4o mm; sie wird regelmäßig in Silber und für ganz hervorragende Leistungen in Gold verliehen.
Die Bürgermedaille zeigt:
a) auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Umschrift:
"Stadt Illertissen" und
b) auf der Rückseite in einer Umrankung mit Lorbeer die Warte:
"Für verdienstvolles Wirken".
2) Die Medaille ist nicht für das Tragen am Anzug oder Kleid bestimmt, sie wird in verkleinerter Form (15 mm Durchmesser) als Anstecknadel mitverliehen.