Satzung über die Verleihung einer Bürgermedaille der Stadt Illertissen

Die Stadt Illertissen erläßt mit Beschluß des Stadtrates vom 16. Oktober 1967 auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) nachstehende Satzung über die Verleihung einer Bürgermedaille:


§ 1


Verleihung


Die Bürgermedaille wird durch Stadtratsbeschluß an Personen verliehen, die sich um das allgemeine Wohl der Stadt Illertissen besondere Verdienste erworben haben.


§ 2


Der Ausgezeichnete erhält mit der Medaille eine Verleihungsurkunde, in welcher der Beschluß des Stadtrates, der Dank und die Anerkennung der Stadt Illertissen erwähnt werden.


§ 3


Eigentum


Die Bürgermedaille geht mit der Aushändigung in das Eigentum des Ausgezeichneten über.


§ 4


Form


1) Die Bürgermedaille hat die Form einer Münze mit einem Durchmesser von ca. 4o mm; sie wird regelmäßig in Silber und für ganz hervorragende Leistungen in Gold verliehen.
Die Bürgermedaille zeigt:


a) auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Umschrift:
"Stadt Illertissen" und

b) auf der Rückseite in einer Umrankung mit Lorbeer die Warte:
"Für verdienstvolles Wirken".


2) Die Medaille ist nicht für das Tragen am Anzug oder Kleid bestimmt, sie wird in verkleinerter Form (15 mm Durchmesser) als Anstecknadel mitverliehen.

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