Satzung über die Verleihung einer Ehrennadel

Die Stadt Illertissen erläßt mit Beschluß des Stadtrates vom 16.10.1967 und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (Babys I S. 461), zuletzt geändert mit Beschluß des Stadtrates vom 24.10.1996, nachstehende Satzung über die Verleihung einer Ehrennadel



§ 1

Verleihung


Die Ehrennadel wird durch Stadtratsbeschluß an Personen verliehen, die durch besonders treue und langjährige Erfüllung von Aufgaben auf den Gebieten des öffentlichen Lebens, der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens, des Sports, des Vereinslebens usw. das Wohl bzw. das Ansehen der Stadt gemehrt oder sich durch sonstige besondere Verdienste ausgezeichnet haben.



§ 2

Urkunde


Der Ausgezeichnete erhält mit der Ehrennadel eine Verleihungsurkunde, in welcher die Verdienste anerkennend erwähnt werden.



§ 3

Eigentum


Die Ehrennadel geht mit der Aushändigung in das Eigentum des Ausgezeichneten über.



§ 4

Form


Die Ehrennadel hat die Form des Wappens in der Größe von 15 x 18 mm; sie wird in Silber verliehen.

Die Ehrennadel zeigt auf der Vorderseite das farbige Stadtwappen in Email eingelegt mit der Aufschrift: „Ehrennadel - Stadt Illertissen".

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