Jugendförderpreis der Stadt Illertissen

Gruppe Jugendliche

 

Um herausragende Leistungen bzw. Qualifikationen junger Menschen  bzw. Gruppen/Mannschaften auf den Gebieten Sport, Musik, Kultur, Ehrenamt, Wissenschaft oder Arbeit besonders zu würdigen, hat die Stadt Illertissen Ende 2014 den Jugendförderpreis ins Leben gerufen.

Vorschläge können auf dem angefügten Vorschlagsformular bis zum 17. November 2023 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Falls Sie weitere Infos zu dem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an die Stadtjugendpflegerin Kathrin Grimm unter Tel. 07303/7813 bzw. grimm@illertissen.de.

 

Vergaberichtlinien für den Jugendförderpreis der Stadt Illertissen:

 

  • Die Stadt Illertissen vergibt jährlich Jugendförderpreise in einer Gesamthöhe von bis zu 3.000 €.

  • Die Jugendförderpreise sind mit Preisgeldern von 90 € bis 500 € dotiert.

  • Die Preise werden an eine einzelne natürliche oder juristische Person bzw. Gruppen/Mannschaften verliehen.

  • Die Jugendförderpreise werden an Jugendliche verliehen, die nicht älter als 21 Jahre sind.

  • Die Preise sollen vorrangig Personen bzw. Gruppen/Mannschaften aus der Stadt Illertissen oder mit Bezug zum Raum Illertissen auszeichnen.

  • Die Jugendförderpreise können derselben Person bzw. Gruppe/Mannschaft höchstens zweimal zugesprochen werden.

  • Mittels der Jugendförderpreise sollen herausragende Leistungen bzw. Qualifikationen junger Menschen  bzw. Gruppen/Mannschaften junger Menschen auf den Gebieten Sport, Musik, Kultur, Ehrenamt, Wissenschaft oder Arbeit gewürdigt werden.

  • Die Möglichkeit, Personen bzw. Gruppen/Mannschaften für die Jugendförderpreise vorzuschlagen, wird alljährlich im Amtsblatt der Stadt Illertissen, in den Medien und auf andere geeignete Weise bekannt gegeben.

  • Vorschläge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular einzureichen. Die Form der Vorschlagsabgabe wird durch die Verwaltung festgelegt.

  • Vorschläge mit Begründung und Lebenslauf sollen bis zum angegebenen Zeitraum bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

  • Vorschlagsberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Illertissen, sofern sie/er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Die Vorschläge sind an den Bürgermeister der Stadt Illertissen zu richten.

  • Der Kultur- Bildung- und Sozialausschuss der Stadt Illertissen wird in seiner letzten Sitzung des Jahres über die Vergabe der Preisgelder an die Nominierten befinden.

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