Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabe bzw. Entwässerungs- und Fäkalschlammentsorgungssatzung

Paragraphen

 

Jede/r Grundstückseigentümer/in ist nach den städtischen Satzungen verpflichtet, Erweiterungen der Geschossflächen seiner/ihrer Gebäude der Stadt mitzuteilen, da sich diese unter Umständen auf die Beitragspflichten auswirken können.

Grund: Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind im Regelfall Beiträge für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung zu entrichten – unabhängig davon, ob die zusätzlichen Räume über einen tatsächlichen Anschluss verfügen.

 

Dies betrifft beispielhaft folgende Erweiterungsmaßnahmen: Anbau eines Wintergartens / eines Erkers, erstmaliger / zusätzlicher Ausbau des Dachgeschosses, Anbau eines Kellerraumes, Aufstockung des bestehenden Gebäudes usw.

Garagen, Unterstellschuppen, Gartenhäuser sind von Einzelfällen abgesehen beitragsfrei, sofern sie nicht tatsächlich über einen Anschluss verfügen.

 

Falls für die Bau- bzw. Erweiterungsmaßnahme ein Bauantrag gestellt wird, geschieht die beitragsrechtliche Prüfung  automatisch.

 

Maßnahmen, für die kein Baugesuch eingereicht wird, bzw. für die keine Genehmigungspflicht besteht, sind der Stadt Illertissen gegenüber zu melden.

 

Unterbleibt eine derartige Benachrichtigung und erlangt die Beitragsstelle anderweitig Kenntnis von der Geschossflächenerweiterung, so können auch nachträglich noch Beiträge erhoben werden, da die 4 – jährige Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme (der Stadt) zu laufen beginnt.

 

Für Fragen bzw. weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Beitragsstelle (Tel.: 172 - 21 oder - 38) jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

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