Dorferneuerung Tiefenbach

Die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung und Belebung der Ortskerne. Daher stellt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben in der nun eingeleiteten Dorferneuerung Tiefenbach - Dorfgemeinschaftshaus unter bestimmten Voraussetzungen privaten Grundstücks- und Hauseigentümern Fördermittel zur Verfügung.

Gefördert werden können bei Gebäuden z.B. dorfgerechte Umbaumaßnahmen, die Erhaltung, Umnutzung und dorfgerechte Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie energiesparende Maßnahmen. Ebenso können Maßnahmen der energetischen Sanierung mit gestalterischer Aufwertung und unter Umständen auch Abbrüche mit anschließendem Neubau dorfgerechter Gebäude, die sich dem gewachsenen Ortsbild anpassen, gefördert werden.

Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für die dorfgemäße Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.

Eine Förderung können auch Kleinstunternehmen der Grundversorgung erhalten, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt für Unternehmen zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs (z.B. Bäckerei, Konditorei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Getränkemarkt, Dorfladen, etc…) sowie zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des unregelmäßigen, aber vor Ort zu erbringenden Bedarfs (z.B. Schreinerei, Installateur, Floristik, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte, etc…).

Wenn Sie also auf Ihrem Grundstück Fördergebiet von Tiefenbach (Ortskern und ältere Siedlungsgebiete) solche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie sich gerne an den zuständigen Projektleiter für Tiefenbach, Herrn Christoph Graf, Tel. 08282/92-328, beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben wenden oder Ihre Anfrage an poststelle@ale-schw.bayern.de senden. Beim ALE Schwaben wird dann geprüft, ob für Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Privatförderung vorliegen.

Anträge können für einen Zeitraum von drei Jahren ab Einleitung gestellt werden, also bis Februar 2024.

Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie vor Beginn der Maßnahme, also auch vor der Auftragsvergabe, vom ALE Schwaben die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten haben.

Nutzen Sie die Fördermittel, die die Dorferneuerung Ihnen bietet und sprechen Sie uns bei Interesse an!

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