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Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Gründstücke, Gründstücksgleiche Rechte, Wohnräume, Gewerbliche Räume, Darlehen, den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, ausländische Investmentanteile, öffentliche angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft und verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder KG Anlageberatung im Sinne der Bereichsaufnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des KWG;
Vermittlung von Bausparkassenverträgen, Vermittlung von Versicherungen als gebundener Vermittler gemäß § 34d GewO, Vermittlung von Energielieferungsverträgen, nicht überwachungsbedürftige Vermittlung von Verträgen über den Handel mit Goldanlageprodukten und sonstigen auf Edelmetalle, etc. bezogenen nicht erlaubnispflichtigen Anlagen, Vermittlung von Kundenkontakten zu Debitorenmanagement-, Inkasso- und Factoringverträgen, Vermittlung von Darlehensverträgen gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GewO, Vermittlung von Finanzanlagen gemäß § 34f Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen gemäß § 34i Absatz 1 GewO
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