Informationen zur Sperrmüllentsorgung

 

Die Stadt Illertissen bietet den Bürgern die Möglichkeit, Sperrmüll gegen Entgelt im Bring- und Holsystem zu entsorgen.

 

      

Termine:   2 x jährlich, jeweils im Frühjahr (März) u. im Herbst (September)

 

Bringsystem:

 

 

  

Anlieferung beim Wertstoffhof im Stadtteil Au:

am jeweils bekanntgegebenen Samstag zu den regulären Öffnungszeiten.

Die Entsorgungsgebühr für jeden angefangenen cbm Sperrmüll beträgt 20,00 € und ist bei Anlieferung vor Ort zu entrichten.

 

Holsystem:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abholung vor Ort am jeweils bekanntgegebenen Freitagab 7.00 Uhr

(nur nach vorhergehender schriftlicher Anmeldung (Anforderungskarte) und Kostenerstattung). Entsorgungsgebühr für jeden angefangenen cbm Sperrmüll

Beträgt 20,00 €, zuzüglich einer einmaligen Abholpauschale in Höhe von 15,00 €

            (Beispiel:     Sperrmüll 2 cbm á 20,00 €      =   40,00 €

                               Abholpauschale                      =   15,00 €

                               Entsorgungsgeb. insges.         =   55,00 €)

 

Bitte beachten:

Die Abholung des Sperrmülls erfolgt nur, wenn die Anmeldekarte mindestens eine Woche vor dem Abholtermin, der Stadtverwaltung, Rathaus, vorliegt und die Entsorgungsgebühr bezahlt ist. Verspätet eintreffende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Anmeldekarten sind nach Bekanntgabe des Termins im Amtsblatt, im Rathauserhältlich. Bitte stellen Sie das Sperrgut am Abholtag (sofern möglich) erst in der Frühe, jedoch bis 7.00 Uhr, so am Fahrbahn- bzw. Gehwegrand bereit, dass die Fußgänger bzw. Autofahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Sind Straßenteile, Straßenzüge oder Wohnwege mit dem Sammelfahrzeug nicht befahrbar, so ist der Sperrmüll an eine durch das Sammelfahrzeug erreichbare Stelle zu bringen. Loses Material muß gebündelt sein, so dass es mit wenigen Handgriffen verladen werden kann. Etwaige Rückstände auf den Gehsteigen oder Straßen müssen umgehend wieder beseitigt werden. Verspätet bereitgestellter Sperrmüll wird nicht abgefahren.

 

 

Grundsätzliches:

 

Sperrmüll sind Gegenstände aus Privathaushalten, die wegen ihrer Sperrigkeit selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen, in erster Linie ausgedienter und unbrauchbar gewordener Hausrat (wie z.B. alte Möbel, Matratzen, Teppiche, etc. - jedoch keine Elektrogeräte bzw. Elektronikschrott. -).

Das Altholz (Möbel etc.) wird in einem separaten Container gesammelt und getrennt vom übrigen Sperrmüll entsorgt. Es wird daher gebeten, den Sperrmüll bereits entsprechend vor zu sortieren und größere Möbelstücke soweit möglich zu zerlegen, evtl. vorhandene Metallteile (z.B. Eisenteile, Beschläge, etc.) sowie sonstige Materialien vom Holz zu entfernen (diese können kostenlos in den vorhandenen Schrott/Alteisencontainer eingebracht werden).

 

 

Was ist kein Sperrmüll und wird daher nicht abgefahren?

 

- Kleinere Gegenstände (z.B. Schuhe, Tapeten etc.) sowie Hausmüll, die aufgrund ihrer Größe in den Müllgefäßen untergebracht, bzw. in gebührenpflichtigen, bei der Stadtverwaltung erhältlichen Müllsäcken zur Hausmüllabfuhr bereitgestellt werden können.

 

- Wertstoffe bzw. recyclingfähige Materialien, die von der Restmüllentsorgung ausgenommen sind, wie Altmetall (Dosen), Alteisen/Schrott, Aluminium, Altpapier, Altglas, Altkleider, Kartonagen, sauberes Styropor, recyclingfähige Kunststoffbecher und PE-Folien, Leuchtstoffröhren, Batterien etc. Diese Wertstoffe sind in die entsprechenden Sammelcontainer einzubringen bzw. beim Wertstoffhof im Stadtteil Au anzuliefern.

 

Bitte beachten: Spezielle Regelung für Elektro- u. Elektronikschrott

 

Ausgediente Fernsehgeräte, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Elektroherde, etc. werden im Rahmen einer getrennten Elektro- u. Elektronikschrottentsorgung gesammelt und verwertet und werden daher nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt. Diese können aber seit 24.03.2006 kostenlos auf dem Wertstoffhof angeliefert werden.

Nähere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung - Rathaus, Bürgerbüro bzw. Steueramt.

 

- Sondermüll und Problemmüll jeglicher Art ( z.B. Behälter mit Säuren, Farben, Ölen, Laugen, Chemikalien, Altmedikamente etc.).

 

-Bauschutt (z.B. Erde, Steine, Ziegel, Dachplatten) sowie Renovierungs- und Baustellenabfälle.

 

-Abfälle, die gem. der Abfallbeseitigung des Landkreises ausgeschlossen sind, z. B. explosionsgefährliche Stoffe (Druckgasflaschen), Altautos, Altreifen usw.

 

- Übermäßig sperrige Güter, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts nicht verladen werden können (z. B. Stückgewicht über 50 kg, länger als 2,50 m) bzw. Gegenstände, die das Abfuhrfahrzeug ungewöhnlich verschmutzen oder beschädigen können.

 

Baum- und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle werden ebenfalls nicht abgefahren.

Es wird auf die Möglichkeit zur Selbstanlieferung bei der städtischen Kompostieranlage

im Stadtteil Au bzw. die Möglichkeit der Entsorgung über die Biotonne verwiesen.

 

Anmerkung:

Außerhalb des städtischen Entsorgungsangebotes hat jeder Bürger die Möglichkeit, Sperrmüll direkt bei der Müllverbrennungsanlage des Landkreises in Weißenhorn gegen eine entsprechende Gebühr zu den normalen Öffnungszeiten anzuliefern. Seit 01.01.2014 gelten nachstehende neue Gebührensätze bei Selbstanlieferung am Müllkraftwerk Weißenhorn:

 

Kleinmengenregelung ab 01.01.2014

 

Kleinwaage bei Anlieferung mit Fahrzeug bis zu 7,5 t Öffnungszeiten:
von   1 kg -   40 kg     3,44 € Mo. – Fr. 7.00 h – 17.00 h
ab 41 kg kostet jedes Kilogramm 0,09 €  

 

Großwaage bei Anlieferung mit Fahrzeug über 7,5 t Für Anlieferungen von Privatpersonen
von     1 kg – 100 kg 8,60 € zusätzlich jeden Samstag
ab 101 kg kostet jedes Kilogramm 0,09 € v. 9.00 h – 12.00 h

 

 

PS.:     Kleinmengen Sperrmüll (bis max. 200 l und einer max, Länge von 1 m) können jederzeit  während der allgemeinen Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof in Au abgegeben werden.

 

Kosten:   je 100 l Sperrmüll = 2,00 €

 

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