Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) erlässt die Stadt Illertissen folgende Verordnung: § 1An den Marktsonntagen (Frühjahrsmarkt am Sonntag vor Pfingsten und Herbstmarkt am 4. Sonntag im Oktober) dürfe …mehr
Vom 27.02.2019 Die Stadt Illertissen erlässt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung folgende Satzung: § 1 Rechtsform Die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, der Regio-/Ökomarkt, der Kraut- und Rübenmarkt und der Weihnachtsmarkt sind öffentliche Einrichtungen der St …mehr