Informationen zur Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den AWB

Die Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben geht zum 1. Januar 2026 von der Stadt Illertissen auf den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) über. Mit dieser Entscheidung wird auch ein neues Gebührenmodell eingeführt.

Dabei steigen die Gesamtkosten der Abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Stadt Illertissen in der Summe nicht, es ergibt sich dabei jedoch eine Systemänderung.

Im neuen Gebührenordnung wird nicht nur die Tonnengröße berücksichtig, sondern auch die Anzahl der Personen pro Behälter. Hier gibt es nun Profiteure und Verlierer, ob es gerechter ist, kann natürlich unterschiedlich beurteilt werden. Es wurde sich jedoch darauf verständigt, dass das neue System in den kommenden zwei Jahren überprüft wird und gegebenenfalls geändert wird.

Hintergrund und Gründe für die Rückübertragung
Gemeinsam mit zehn weiteren Landkreiskommunen, gibt die Stadt Illertissen ihre bisherigen abfallwirtschaftlichen Kompetenzen an den Landkreis Neu-Ulm ab. Unsere bisherige Gebührenkalkulation zeigte, dass die jährlichen Kosten pro Person bei rund 78 Euro lagen, mit einer prognostizierten Steigerung um ca. 15% bis 2028“. Im Vergleich dazu bietet der AWB für rückübertragende Gemeinden mit 60,72 Euro pro Person deutlich geringere Kosten.

Diese niedrigeren Kosten sind möglich, weil ein vorhandener Gebührenüberschuss aus den letzten Jahren nicht wie bisher über drei, sondern über zwei Jahre ausgeglichen wird. Diese finanzielle Entlastung wird direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.

Zudem sind die niedrigeren Kosten beim AWB unter anderem möglich, weil sich durch die Aufgabenwahrnehmung im Gebiet mehrerer Städte und Gemeinden Synergien ergeben, beispielsweise in der Logistik durch eine gemeindeübergreifende Tourengestaltung. Durch das entleerungsabhängige Gebührensystem werden stärkere Anreize zur Vermeidung und Trennung von Restabfällen gesetzt und somit erwartet, dass das noch vergleichsweise hohe Restabfallaufkommen im Landkreis Neu-Ulm reduziert werden kann.

Was ändert sich mit dem neuen Gebührenmodell?
Das bisherige lineare Gebührenmodell – basierend auf Tonnengröße - wird aufgegeben.

Die Höhe der Gebühren richtete sich bisher allein nach der Tonnengröße – unabhängig von der tatsächlichen Müllmenge in der Tonne oder Haushaltsgröße.

Neben der regulären Entsorgung von Restabfall, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll oder Sonderabfällen müssen auch die Anlagen wie das Müllheizkraftwerk, die Umladestationen und Kompostierungsanlagen, die Entsorgungs- und Wertstoffzentren, die Wertstoffhöfe, die Grüngutsammelplätze und die Depotcontainerplätze betrieben werden. Auch die weiteren Abfallströme wie Grünabfälle und Altholz müssen externen Verwertungsanlagen zugeführt werden. Diese gesamten Kosten werden nun in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. „Das bisherige lineare Gebührenmodell der Stadt Illertissen berücksichtigte diese Kostenanteile nicht ausreichend.

Das neue, verursachergerechte Modell besteht aus drei Komponenten:

  1. Personenbezogene Jahresgebühr deckt die allgemeinen Fixkosten der Abfallwirtschaft ab, wie Wertstoffhöfe, Grünabfall- und Sondermüllentsorgung sowie die Reinigung von Containerstandorten einschließlich Gebührenveranlagung, Kundenservice und weitere Verwaltung.
  2. Leerungsgebühr für Restmüll wird nur noch für die tatsächlich geleerten Tonnen erhoben, sodass Haushalte aktiv Kosten sparen können, wenn sie weniger Restmüll produzieren.
  3. Jahresgebühr für Biomüll: die Biotonne wird weiterhin alle 14 Tage geleert.

Ziel ist es, das System flexibler zu gestalten, dabei werden manche Haushalte künftig entlastet, andere zahlen mehr. Wichtig ist, dass die Gesamtkosten nicht steigen, sondern nur nach einem verursachergerechteren Schlüssel die Kosten verteilt werden. So können kleine Haushalte die Tonne seltener rausstellen, die Papiertonne und die Gelbe Tonne blieben wie bisher kostenfrei erhalten.

Ausblick und weitere Informationen
Der AWB und die Stadt Illertissen werden die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gebührenmodell in den Jahren 2026 und 2027 evaluieren. Gegebenenfalls erfolgt im Jahr 2028 eine Nachjustierung, um das System zu optimieren.

Ein Tipp, an die Bürgerinnen und Bürger die für ihren Haushalt passende Tonnengröße sorgfältig zu prüfen. Eine größere Tonne mit weniger Leerungen kann unter Umständen günstiger sein als ein kleineres Modell mit häufigen Leerungen.

Bei einem sehr geringen Abfallaufkommen können auch so genannte Behältergemeinschaften gebildet werden.

Hierfür lässt sich auch der neue Gebührenrechner auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes https://www.awb-neu-ulm.de/gebuehrenrechner sehr gut nutzen.

Bitte die neue die Bedarfsabfragen welche ihnen in den nächsten zwei Wochen zugestellt wird, an den AWB zurückzumelden.

Weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises Neu-Ulm unter https://www.awb-neu-ulm.de erhältlich.

Sperrmüllentsorgung

Die Stadt Illertissen bietet den Bürgern die Möglichkeit, Sperrmüll gegen Entgelt im Bring- und Holsystem zu entsorgen.

Termine: 2 x jährlich, jeweils im Frühjahr (März) u. im Herbst (September)

Anmerkung:

Außerhalb des städtischen Entsorgungsangebotes hat jeder Bürger die Möglichkeit, Sperrmüll direkt bei der Müllverbrennungsanlage des Landkreises in Weißenhorn gegen eine entsprechende Gebühr zu den normalen Öffnungszeiten anzuliefern. Seit 01.01.2014 gelten nachstehende neue Gebührensätze bei Selbstanlieferung am Müllkraftwerk Weißenhorn:

Kleinmengenregelung ab 01.01.2014

Kleinwaage bei Anlieferung mit Fahrzeug bis zu 7,5 t

von 1 kg - 40 kg 3,44 Euro

ab 41 kg kostet jedes Kilogramm 0,09 Euro

Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 7.00 h – 17.00 h

Großwaage bei Anlieferung mit Fahrzeug über 7,5 t

von 1 kg – 100 kg 8,60 Euro

ab 101 kg kostet jedes Kilogramm 0,09 Euro

Öffnungszeiten:

Für Anlieferungen von Privatpersonen

zusätzlich jeden Samstag 9.00 h – 12.00 h

Kleinmengen Sperrmüll (bis max. 200 l und einer max, Länge von 1 m) können jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof in Au abgegeben werden.

Kosten: je 100 l Sperrmüll = 2,00 Euro