Bekanntmachung
über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4/2015 – 1. Änderung
für das Mischgebiet südlich der Rudolf-Diesel-Straße und östlich der Wilhelm-Walker-Straße in Illertissen; Stadt Illertissen
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Illertissen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.04.2026 den Bebauungsplan Nr. 4/2015 – 1. Änderung für das Mischgebiet südlich der Rudolf-Diesel-Straße und östlich der Wilhelm-Walker-Straße in Illertissen als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 4/2015 – 1. Änderung vom 25.04.2025 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Satzung in der Fassung vom 09.04.2026 und Begründung in der Fassung vom 16.04.2026 sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. In die im Bebauungsplan genannten Vorschriften und Normen kann an gleicher Stelle Einsicht genommen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Illertissen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Die Verletzung oder der Mangel ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Illertissen, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der Sprechzeiten geltend zu machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile, eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Illertissen, 19.05.2026
Stadt Illertissen
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister
Anlage zur Bekanntmachung vom 19.05.2026
Bebauungsplanes Nr. 4/2015 – 1. Änderung für das Mischgebiet südlich der Rudolf-Diesel-Straße und östlich der Wilhelm-Walker-Straße in Illertissen
