Bekanntmachung
der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Illertissen für den Bereich „Schlossberg Illertissen“; Stadt Illertissen
Mit Schreiben vom 19.09.2025, AZ 31-6102.5 hat das Landratsamt Neu-Ulm festgestellt, dass für die Flächennutzungsplanänderung der Stadt Illertissen für den Bereich des Schlossbergs Illertissen die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung vom 18.12.2024 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Illertissen, Stadtbauamt, während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Illertissen, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen während der Sprechzeiten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Illertissen, 08.12.2025
Stadt Illertissen
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister
Anlage zur Bekanntmachung vom 08.12.2025
Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich „Schlossberg Illertissen“
Anlagen zum Download:
Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich „Schlossberg Illertissen“
