Bekanntmachung
der Billigung des Bebauungsplanvorentwurfes sowie Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“; Gemarkung Betlinshausen; Stadt Illertissen
Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“; Gemarkung Betlinshausen beschlossen. Die Ausweisung des Gebietes ist als „Dorfgebiet“ (MD) und „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW) vorgesehen, der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.10.2025 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“, Gemarkung Betlinshausen gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt und von der frühzeitigen öffentlichen Auslegung unterrichtet.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser frühzeitigen öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Bebauungsplanvorentwurf – bestehend aus Planzeichnung und Textteil jeweils in der Fassung vom 13.10.2025, ergänzt am 23.10.2025 liegen in der Zeit vom
11.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026
im Rathaus Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich auch an die Mailadresse: schilling(@)illertissen.de
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Über sie befindet das zuständige Gremium des Stadtrates in öffentlicher Sitzung.
Ohne Einschränkungen können die Unterlagen zur frühzeitigen Auslegung über die Homepage der Stadt Illertissen unter www.illertissen.de/bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Die Beteiligung ist auch über die Plattform des DiPlanung (https://by.beteiligung.diplanung.de) möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Illertissen, 03.12.2025
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister
Hinweis: Eine Beteiligung ist direkt über die DiPlanung-Plattform möglich unter:
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/betlinshausen-lindenstrasse
Anlagen zum Download:
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“
Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 Baugesetzbuch)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO