Bekanntmachung

über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ in Illertissen; Stadt Illertissen

Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ in Illertissen beschlossen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ ist dem beiligendem Plan zu entnehmen. Die dort bereits ansässige und gut situierte NORMA-Filiale soll den künftigen Anforderungen entsprechend ihre Verkaufsfläche vergrößern können. Aus diesem Grund ist der bestehende vorhabenbezogene Bebauungsplan zu ändern. Die Änderungen sind in den beiliegenden Planzeichnungen (Bebauungsplan vom 26.03.2026) ersichtlich.

In der gleichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Illertissen am 14.04.2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ in Illertissen gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und von der öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung gegeben.

Der Bebauungsplan Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ in Illertissen wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigtem Verfahren aufgestellt.

Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2 a Nr. 2 BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ in Illertissen (Stand: 26.03.2026) und Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

11.05.2026 bis 15.06.2026

im Rathaus Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Es wird um Beachtung gebeten, dass das Rathaus an den gesetzlichen Feiertagen und am Wochenende geschlossen hat.

An gleichem Ort und zu den gleichen Zeiten können auch die in der Bauleitplanung erwähnten, nicht öffentlich zugänglichen rechtlichen Normen und Vorschriften eingesehen werden.

Ohne Einschränkungen können die Unterlagen zur frühzeitigen Auslegung über die Homepage der Stadt Illertissen unter www.illertissen.de/bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, auch an die Mailadresse: schilling(@)illertissen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Über sie befindet das zuständige Gremium des Stadtrates in öffentlicher Sitzung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Illertissen, 29.04.2026

Jürgen Eisen

Erster Bürgermeister

Hinweis: Eine Beteiligung ist direkt über die DiPlanung-Plattform möglich unter: by.beteiligung.diplanung.de

Anlage zur Bekanntmachung vom 29.04.2026

Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ in Illertissen

Auslegung Bebauungsplanes Nr. 1/2007 – 1. Änderung für das Gebiet „ehem. Boelke/Kriener-Areal“ in Illertissen