Bekanntmachung
über Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 1/2025 „südlich der Siemensstraße zwischen Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße“, Gemarkung Illertissen; Stadt Illertissen
Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 27.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/2025 „südlich der Siemensstraße zwischen Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße“, Gemarkung Illertissen beschlossen.
Das Plangebiet liegt südlich der Siemensstraße im Stadtgebiet von Illertissen. Auf den Grundstücken ist die Ausweisung eines Mischgebietes geplant, eine Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen soll zukünftig auf der freien Fläche, städtebaulich geordnet, entstehen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.04.2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/2025 „südlich der Siemensstraße zwischen Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße“, Gemarkung Illertissen gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und von der öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung gegeben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/2025 „südlich der Siemensstraße zwischen Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße“, Gemarkung Illertissen (Stand: 26.01.2026) und Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 11.05.2026 bis 15.06.2026
im Rathaus Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Es wird um Beachtung gebeten, dass das Rathaus an den gesetzlichen Feiertagen und am Wochenende geschlossen hat.
An gleichem Ort und zu den gleichen Zeiten können auch die in der Bauleitplanung erwähnten, nicht öffentlich zugänglichen rechtlichen Normen und Vorschriften eingesehen werden.
Ohne Einschränkungen können die Unterlagen zur frühzeitigen Auslegung über die Homepage der Stadt Illertissen unter www.illertissen.de/bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, auch an die Mailadresse: schilling(@)illertissen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Über sie befindet das zuständige Gremium des Stadtrates in öffentlicher Sitzung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen vorliegen:
Art der vorh. Information | Verfasser | Themen |
für den Bebauungsplan liegen vor: | ||
Begründung mit Umweltbericht | Büro Zint & Häusler GmbH | Mensch, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) | Dr. Andreas Schuler | Fledermäuse, Vögel, Libellen |
Schalltechnische Untersuchung | ACCON Environmental Consultants | Geräuschimmissionen durch allg. Straßenverkehr, Verkehr aus dem Plangebiet und geplante Nutzung |
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Illertissen, 28.04.2026
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister
Hinweis: Eine Beteiligung ist direkt über die DiPlanung-Plattform möglich unter: by.beteiligung.diplanung.de
Anlage zur Bekanntmachung vom 28.04.2026 Förmliche Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für Bebauungsplan Nr. 1/2025 „Südlich der Siemensstraße zwischen Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße“, Gem. Illertissen
