Bekanntmachung 

über Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“, Gemarkung Betlinshausen; Stadt Illertissen

Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 22.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“, Gemarkung Betlinshausen beschlossen.

Das Plangebiet liegt beidseitig entlang der Lindenstraße im alten Siedlungskern von Betlinshausen. Im Plangebiet gibt es einen Wandel bzgl. der Nutzung, viele ehemalige Hofstellen werden aufgegeben und neue Wohngebäude werden geplant. Aus diesem Grund soll der bestehende, dörfliche Charakter gesichert werden.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.04.2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“, Gemarkung Betlinshausen gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“, Gemarkung Betlinshausen (Stand: 05.02.2026) und Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 11.05.2026 bis 15.06.2026

im Rathaus Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Es wird um Beachtung gebeten, dass das Rathaus an den gesetzlichen Feiertagen und am Wochenende geschlossen hat.

An gleichem Ort und zu den gleichen Zeiten können auch die in der Bauleitplanung erwähnten, nicht öffentlich zugänglichen rechtlichen Normen und Vorschriften eingesehen werden.

Ohne Einschränkungen können die Unterlagen zur frühzeitigen Auslegung über die Homepage der Stadt Illertissen unter www.illertissen.de/bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, auch an die Mailadresse: schilling(@)illertissen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Über sie befindet das zuständige Gremium des Stadtrates in öffentlicher Sitzung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen vorliegen:

Art der vorh.

Information

Verfasser

Themen

für den Bebauungsplan liegen vor:

Begründung mit

Umweltbericht

Büro Zint & Häusler GmbH

Mensch, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Illertissen, 28.04.2026

Jürgen Eisen

Erster Bürgermeister

Hinweis: Eine Beteiligung ist direkt über die DiPlanung-Plattform möglich unter: by.beteiligung.diplanung.de

Anlage zur Bekanntmachung vom 28.04.2026

Förmliche Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für Bebauungsplan Nr. 3/2025 „Betlinshausen - Lindenstraße“, Gem. Betlinshausen